Kleine Tipps mit großer Wirkung

Wenn sich jemand den Traum vom Eigenheim in Form eines Hauses erfüllt, soll es in der Regel eine Investition sein, die nur einmal getätigt wird. Einziehen, wohnen, glücklich sein – soweit die Theorie.

Die Realität scheint meist anders zu sein. Unzählige Häuslebauer sehen sich tagtäglich mit Drohungen, Unterlassungsklagen und leeren Versprechungen konfrontiert. Die Folge sind Mehrkosten, Hilflosigkeit und Verzweiflung. Oft ist schon ein Großteil des Ersparten in den Traum vom eigenen Haus geflossen, und darin versunken.

 

Dass der potentielle Hauseigentümer von der Materie nur wenig Ahnung hat, ist ihm nicht vorzuwerfen. Vermeintlich klärt das Internet über alle Fallen auf und bietet Tipps und Tricks rund um das Thema Hausbau. Aber wie das nun so ist, in der Realität gestaltet sich der Bau eines Hauses weitaus schwieriger, als in der Theorie.

Listige Hausbauer nutzen diese Unerfahrenheit ihrer ihnen erst einmal wohlgesonnen Kunden. Ohne Grundstück und ohne Finanzierungszusage lassen die Verkäufer ihre ahnungslosen Kunden Bauverträge unterschreiben, die das Unternehmen als Hausbauer verpflichten. Platzt nun die Finanzierung bei der Bank, oder ist kein Grundstück in Aussicht, kann der Vertrag seitens der Kunden nicht mehr eingehalten werden. Eine Vertragsstrafe ist die Konsequenz.

Ohne auch nur in die Nähe eines Hauses gekommen zu sein, ist nun der erste Teil des Geldes verpufft.

Tipp: Unterschreiben Sie keinen Bauvertrag ohne in Besitz eines Grundstücks zu sein oder eine feste Finanzierungszusage von Ihrer Bank zu haben.

Hat der potentielle Bauherr nun doch ein Grundstück in passender Lage und zu einem ansprechenden Preis gefunden, steht der Kunde nicht selten vor dem Problem, dass das ausgesuchte Grundstück dem Bauträger gehört und sein Produkt, in diesem Falle das Haus, mitverkaufen möchte. Die Flexibilität des Häuslebauers wird so massiv eingeschränkt. Für den Traum vom Haus soll es nicht immer eine Standardversion eines Grußunternehmens sein.

Wo gibt es bauträgerungebundene Grundstücke?

Tipp: Informieren Sie sich über neu erschlossene Gebiete und reservieren Sie ggf. ein Grundstück. Seien Sie schneller als der Bauträger.

Kommt es zum Abschluss des Bauvertrages mit einem Bauunternehmen, kann es dem Kunden meist nicht mehr schnell genug gehen. Ob Fertig- oder Massivhaus, ein beliebter Einzugstermin vieler Bauherren ist das nächste Weihnachtsfest. Zur Freude dieser wird dieser Termin oft bestätigt.
Aber nicht nur die Emotion, Weihnachten unter dem eigenen Dach zu verbringen, drängt Bauherren zur Eile. Auch die Kosten spielen hier eine große Rolle. Nach Beendigung eines Bauabschnittes werden Rechnungen gestellt und die müssen bezahlt werden. Zu dieser Zeit wohnen viele Bauherren noch in ihrer Mietunterkunft und auch diese verursacht Kosten.
Treten während der Bauphase dann Probleme auf, verzögert sich der Bau und der angegebene Fertigstellungstermin kann nicht eingehalten werden.
Wurde der Mietvertrag schon gekündigt, muss der Bauherr ein (kostspieliges) Zwischenlager beziehen. Somit kann der geplante Umzug nicht stattfinden. Die Möbel und Habseligkeiten aus der ehemaligen Unterkunft müssen raus, in dem neuen Haus können sie aber noch nicht untergestellt werden. Eine Notlösung muss her.

Tipp: Lassen Sie den geplanten Fertigstellungstermin vertraglich aufnehmen und vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe für den Fall, dass das Bauunternehmen den Termin nicht einhält.

Probleme während der Bauphase können nicht nur zu einer Verzögerung führen. In einigen Fällen führen diese auch zu Mängeln, die vom Bauleiter unbemerkt bleiben. Ein Haus baut sich nicht von selbst und Fehler sind menschlich. Auf einer Baustelle arbeiten verschiedene Gewerke wie Trockenbauer, Maler, Elektroinstallateur, Dachdecker usw. zusammen.

Tipp: Bleiben Sie auf dem Laufenden. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas komisch vorkommt. Begutachten Sie regelmäßig Ihr zukünftiges Haus schon während der Bauphase.

Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, eine Bauabnahme trotz erheblicher Baumängel zu machen.

Egal wie freundlich und vertrauenswürdig ein Bauleiter, Verkäufer oder das Bauunternehmen wirkt, eine Abnahme ist erst dann zu machen, wenn ein Kunde sein Haus in dem vereinbarten Zustand auf seinem Grundstück zu stehen hat. Denn Änderungen im Nachhinein kann das Bauunternehmen ablehnen – zu Recht. Schließlich hat sich der neue Hauseigentümer mit der Bauabnahme mit dem Ist-Zustand des Hauses zufrieden gegeben. Mündliche Absprachen sind dann unbedeutend.